Satzung (Auszug) der Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen
e. V.
eingetragen in das Vereinsregister
der Stadt Jena unter Nr.: VR 228/1 vom 08.04.1991
Name und Sitz
Die
Arbeitsgruppe führt den Namen „Arbeitsgruppe
Artenschutz Thüringen“ e.V. (nachfolgend „AAT“
genannt) und hat ihren Sitz in Jena. Sie ist rechtsfähig
durch Eintragung im Vereinsregister.
Zweck
Zweck der „AAT“ ist die Erforschung der
besonders geschützten und schutzbedürftigen Tiere
und Pflanzen in Thüringen, ihre Erfassung, Bestandsüberwachung,
Dokumentation und Ausarbeitung von Artenschutzmaßnahmen
sowie Schutzstrategien auf wissenschaftlicher
Grundlage, auch in Zusammenarbeit mit anderen
Organisationen und Dienststellen ähnlicher
Zielsetzungen im Freistaat Thüringen mit Sitz
innerhalb und außerhalb Thüringens.
In
gemeinnütziger Weise betreibt die „AAT“
gleichzeitig den Schutz der Biotope von geschützten
Tieren und Pflanzen auf der Grundlage ihrer Ergebnisse
in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen
staatlichen Behörden in Thüringen.
Die
„AAT“ wirbt für die Belange des Artenschutzes,
Biotopschutzes und des Reservatsystems durch Öffentlichkeitsarbeit
und Umweltbildung.
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